Stand: 29.06.2023
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen IWF Ingenieurbüro Dr.-Ing. Uwe Großmann
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Vertrags- und Lieferbedingungen) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen von Waren und Dienstleistungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote gelten, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart worden sind, als freibleibend und unverbindlich. Jeder Vertrag bedarf einer Auftragsbestätigung. Die Rechnungslegung erfolgt mit Auslieferung der Ware.
3. Preise
Den Preisen ist der kalkulierte Arbeits- und Materialaufwand zu Grunde gelegt. Änderungen, die einen Mehraufwand bzw. eine Vereinfachung zur Folge haben, sind schriftlich neu zu vereinbaren. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Güte und Beschaffenheit
Dienstleistungen im CAE-Bereich (FEM) werden in unserem Hause erbracht. Sollte dennoch eine Vergabe von Unteraufträgen nötig sein, wird dies mit dem Kunden abgesprochen. Daten, die zur Durchführung von Aufträgen benötigt werden, sowie die daraus resultierenden Ergebnisse, werden – soweit nicht anders vereinbart - einen Monat in unserem Haus aufbewahrt und anschließend vernichtet. Abweichungen von Computersimulationen gegenüber der Realität sind dem Kunden bekannt. Haftung für Simulationsergebnisse wird nicht übernommen. Zur Verifikation der erbrachten Simulationsergebnisse sind vom Kunden oder einem Beauftragten Versuche mit Prototypen im Zielwerkstoff vorzunehmen.
5. Versand und Lieferung
Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Die Lieferung erfolgt nach Absprache. Bei Versenden der Ware durch Speditionen oder Paketdienste ist beim Empfang auf den einwandfreien Zustand der Verpackung zu achten. Bei äusserlich sichtbaren Beschädigungen sind diese beim Transporteur sofort anzuzeigen und quittieren zu lassen.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind ohne Abzug zu zahlen ab Rechnungsdatum. Die Zahlung gilt erst mit dem Tag als geleistet, an dem der Lieferant über den Gegenwert verfügen kann. Wird dem Lieferanten nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Kunden begründete Bedenken bestehen, so ist er berechtigt, Zahlung vor Eintritt des Zahlungstermines zu verlangen sowie aussenstehende Lieferungen zurückzubehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma IWF Ingenieurbüro Uwe Großmann bzw. der Firma IWF Industriesoftware. Soweit die Ware oder Dienstleistung vom Käufer weiterverarbeitet oder umgebildet wird, wird der erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalt geltend gemacht, d.h. gelten wir als Hersteller im Sinne § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen wie z. B. Konstruktionen oder Entwicklungen. Verpfändung oder Sicherungsüberlassung der Vorbehaltsware sind unzulässig.
8. Beanstandung und Gewährleistung
Mängelrügen und sonstige Beanstandungen müssen unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware oder Dienstleistung, unter Angabe des Mangels, schriftlich angezeigt werden. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Lieferanten die betriebsübliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferant von der Mängelhaftung befreit. Haftung für eventuell durch die Anwendung unserer Software entstehenden Schäden und Folgeschäden wird grundsätzlich nicht übernommen. Haftung für Ergebnisse aus FEM-Simulationen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Stand: 29.06.2023